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WIR SIND FÜR SIE DA
Service / Wartung
Der Gesetzgeber fordert eine regelmäßige Wartung durch geschultes Fachpersonal, da der Aufzug durch das Gerätesicherheitsgesetz als überwachungspflichtige Anlage betrachtet wird.
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber, Maßnahmen für einen sicheren Betrieb der Aufzugsanlage zu veranlassen. Mit regelmäßigen Wartungen durch einen Fachbetrieb wird diese Benutzersicherheit gewährleistet. Weiterhin wird die Lebensdauer einer Aufzugsanlage verlängert sowie deren Stillstandzeiten verringert. Dies führt zu einer Werterhaltung der Immobilie.
Wartung
Ausgebildetes Fachpersonal führt an der Aufzugsanlage bei einer Wartung die systematische Prüfung der für die Betriebs- und Funktionssicherheit relevanten Komponenten durch. Anfällige Wartungs- und Nachstellarbeiten werden sofort erbracht. Weitere Teile werden mittels Inaugenscheinnahme geprüft. Durch diese Arbeiten werden die Verfügbarkeit der Aufzugsanlage erhöht, die Störanfälligkeit minimiert und notwendige auszutauschende Verschleißteile frühzeitig erkannt, so dass Folgeschäden und damit größere Reparaturen vermieden werden.
Reparatur
Sei es durch Verschleiß oder auch Vandalismus. Plötzlich kann der Aufzug nicht mehr genutzt werden. Durch ein umfangreiches Ersatzteillager sind wir in vielen Fällen in der Lage,
Ihren Aufzug in kurzer Zeit durch unser Fachpersonal zu reparieren und damit die Ausfallzeit des Aufzuges zu minimieren
Prüfung der Aufzugsanlage
Vor Inbetriebnahme sowie der späteren Nutzung von Aufzugsanlagen sind Prüfungen notwendig. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung liegt es in der Verantwortung des Betreibers diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen in regelmäßigen Abständen von einer ZÜS (Zugelassenen Überwachungsstelle) durchführen zu lassen.
So kann sichergestellt werden, dass der Aufzug dem aktuellen Sicherheitsniveau entspricht. Kommt ein Betreiber dieser Verantwortung nicht nach, so kann es gravierende straf- und haftungsrechtliche Folgen für ihn nach sich ziehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Notruf
Jeder kennt die Situation aus dem Fernsehen:
Der Aufzug stockt, "nichts geht mehr", und Sie sind im Aufzug gefangen und keiner bemerkt es!
Doch dieses Horrorszenario kann und vor allem darf nicht passieren.
Für alle neuen Aufzugsanlagen schreibt der Gesetzgeber daher ein Notrufsystem mit Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle vor. So wird sichergestellt, dass eventuell im Fahrkorb eingeschlossene Personen durch drücken des Notruftasters Kontakt zur Leitstelle aufnehmen und anschließend befreit werden können. Ein großer Anteil von bereits im Betrieb befindlichen Aufzügen ist jedoch noch nicht mit einem solchen Notrufsystem ausgerüstet. Der ehemals vorhandene Hausmeister existiert meist nicht mehr oder befindet sich gerade im Urlaub.
Das Ertönen der Alarmglocke kümmert keinen der Mitbewohner im Hause. Oder Sie haben bis spät abends gearbeitet und es befinden sich keine weiteren Personen mehr im Gebäude. Die Mitarbeiter unserer Leitstelle erkennen im Notfall durch ein Kennungssignal der Aufzugsanlage sofort, wo Sie sich befinden. Basierend auf einem dem Standort zugeschnittenen Notfallplan werden dann entsprechende Befreiungsmaßnahmen eingeleitet. Zur Sicherstellung eines funktionierenden Notrufsystems wird täglich eine Überprüfung von uns aus durchgeführt. Als Betreiber eines Aufzuges müssen und sollten Sie dafür sorgen, dass dieser unsichere Zustand nicht auftritt. Für weitere Fragen und detaillierte Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.